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Brexit: Was Sie beim Versand in das Vereinigte Königreich als Online-Händler wissen müssen
Brexit: Was Sie beim Versand in das Vereinigte Königreich als Online-Händler wissen müssen
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Verfasst von Ina Kahl
Vor über einer Woche aktualisiert

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Damit einher gehen neue Regelungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Trotz des Abkommens, welches am 24. Dezember 2020 vorläufig in Kraft trat, können Sie nicht wie zuvor Ihre Waren nach UK versenden. Abhängig z.B. von Ihrer Ware und dem Warenwert, ist nun eine Zollabwicklung erforderlich.

Auch wenn man in dem Zusammenhang von einer vereinfachten Zollabwicklung lesen kann, gibt es einige neue Regelungen, die Sie beim Versand ins Vereinigte Königreich unbedingt beachten sollten. Diese vereinfachte Verzollung gilt zudem nur für den Versand von in der EU hergestellten Waren. Sofern Sie Ihre Ware von einem Händler außerhalb der EU beziehen, können Sie nicht auf die vereinfachte Verzollung zurückgreifen.

Bevor Sie sich entscheiden, den Versand nach UK aufrecht zu erhalten oder einzuführen, sollten Sie sich unbedingt mit diesen Formalitäten auseinander setzen und schauen, unter welchen Umständen sich dieses Geschäftsfeld lohnt. Dabei kann es durchaus zu Beginn zu einigen Herausforderungen kommen. Welche das sein können, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.

🚨 Hinweise zur Gewährleistung:

Bitte beachten Sie, dass Shipcloud keine Zoll-Beratung im Sinne einer Rechtsberatung (RBerG) durchführen kann. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.

Weitere Informationen zum Thema Zoll können Sie von diesen offiziellen Stellen erhalten:


1. Registrieren Sie sich für eine EORI-Nummer

Für den Versand ins Vereinigte Königreich benötigen Sie eine britische EORI-Nummer (Economic Operator's Registration and Identification), die mit "GB" beginnt. Nur damit können Sie Waren nach England, Wales oder Schottland importieren.

Diese EORI-Nummer können Sie auf der Website des GOV.UK beantragen.

Sofern Sie auch nach Nordirland versenden wollen, benötigen Sie unter Umständen noch eine weitere EORI-Nummer beginnend mit "XI".

2. Achten Sie auf die neuen Regeln der Einfuhrumsatzsteuer

Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Regelungen im Bezug auf die Einfuhrumsatzsteuer, abhängig vom Warenwert der Sendung. Diese Regelungen richten sich nach einem neuen Schwellenwert von 135 £.

Sendungen bis 135 £

Sendungen, die einen Warenwert von 135 £ (netto und exkl. Versandkosten) nicht überschreiten, sind im Vereinigten Königreich von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Sie als Versender müssen jedoch die Mehrwertsteuer in UK abführen. Dafür müssen Sie sich als Onlinehändler für die britische Mehrwertsteuer registrieren.

Sendung mit mehr als 135 £

Sendungen, die einen Warenwert von mehr als 135 £ aufweisen, sind nicht von Einfuhrumsatzsteuer befreit. Hier kommt in der Regel der britische Empfänger für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer und ggf. anderer Zölle auf, es sei denn, Sie legen in Ihren Lieferbedingungen Ihres Online Shops fest, diese Kosten als Händler zu übernehmen.

🚨 Bitte beachten Sie: Die o.g. Regelung bezieht sich lediglich auf den Import von Warensendungen aus Ihrem Webshop mit Direktversand aus Deutschland ins Vereinigte Königreich. Hier kann es vor allem bei der Nutzung von Online Marktplätzen oder einem Fulfillment-Anbieter aus UK andere Regelungen geben. Weitere Informationen erhalten Sie dazu direkt auf der Seite des GOV.UK.

3. Wann Sie einen Ursprungsnachweis brauchen

Das von der EU und dem Vereinigten Königreich erarbeitete Handelsabkommen gewährt Zollfreiheit für Ursprungserzeugnisse aus der EU und dem Vereinigten Königreich. Sofern Sie von Präferenzzöllen profitieren wollen, benötigen Sie zu Ihrer Sendung auch einen Ursprungsnachweis der Ware, die Sie ins Vereinigte Königreich exportieren wollen.

Ohne diesen Nachweis können zu Ihrer Sendung Zollgebühren anfallen. Gegebenenfalls können weitere Anforderungen (REX-Nummer) bestehen, wenn Ihre Sendung einen Warenwert von 6.000 € überschreitet.

Mehr Informationen zum Ursprungsnachweis erhalten Sie direkt beim Zoll.

4. Zolldokumente richtig ausfüllen

Damit Sie Verzögerungen im Versand und unnötige Kosten sparen, sollten Sie prüfen, welche Informationen Sie auf den Zolldokumenten benötigen.

Mit Shipcloud stehen Ihnen derzeit die Versanddienstleister DHL, UPS, die Deutsche Post, GLS, PARCEL.ONE & GO für den Versand ins Vereinigte Königreich zur Verfügung. Neben den allgemeinen Punkten, die Sie, wie oben aufgeführt, zu beachten haben, kann es abhängig vom gewählten Versanddiensteister noch spezifische Anforderungen geben.

Derzeit nutzen unsere Kunden hauptsächlich UPS und DHL für ihren Versand nach UK. Daher haben wir Ihnen hier noch weitere Informationen zu diesen beiden Versanddienstleistern zusammengestellt.

Versand mit UPS nach UK

Für Sendungen in ein Nicht-EU Land müssen Sie bei dem Versanddienstleister UPS die Handelsrechnung in dreifacher Ausführung außen sichtbar an die Pakete anbringen, damit diese verzollt werden können. Ohne die Handelsrechnung können Folgekosten und Transportverzögerungen entstehen.

Eine Anleitung, wie Sie die Handelsrechnung richtig erstellen, finde Sie auch in diesem Artikel.

Weitere Informationen zu den Anforderungen von UPS im Bezug auf den Brexit finden Sie auch dem Leitfaden https://solutions.ups.com/de-brexit.html.

Der Versand mit DHL nach Uk

Bei dem Versand mit DHL müssen Sie für Pakete und Warenpost-Sendungen die Zollinhaltserklärung (CN 23) und ggf. die Handelsrechnung in zweifacher Ausführung außen sichtbar an Ihre Pakete anbringen. Zudem benötigt DHL die elektronische Übermittlung der zollrelevanten Daten. Sofern Sie die das CN 23 über Shipcloud erstellen, geben wir diese Daten an DHL weiter. Eine Anleitung, wie Sie das CN 23 über Shipcloud erstellen können, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst.

Hinweise zum Brexit für den Versanddienstleister DHL finden Sie auch unter: www.dhl.de/brexit.

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